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Datenweitergabe im Land Brandenburg
Das Brandenburgische Meldegesetz (BbgMeldeG) sieht vor, daß unter bestimmten Bedingungen persönliche Daten aus dem Melderegister z.B. an Parteien weitergegeben werden dürfen. Dieser Datenweitergabe kann (und sollte) der Bürger in bestimmten Grenzen widersprechen. Seinen Widerspruch muß er bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Meldebehörde schriftlich geltend machen. Diesen Widerspruch kann er immer nur für seine eigene Person, also nicht gleichzeitig auch für andere Familienmitglieder, geltend machen.
Ich habe die meisten der wichtigsten Widersprüche in einem Formular zusammengefaßt. In einem Zusatzblatt habe ich einige Hinweise zusammengestellt. Beides kann über die folgenden Links als PDF-Datei eingesehen und von dort aus ausgedruckt werden.
Formular zum Widerspruch gegen die Datenweitergabe
Erläuterungen zum Widerspruch gegen die Datenweitergabe.
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Sie können mir schreiben unter:
k.rudolf@klarusen.de
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